Bau schreitet gut voran!
Die Fa. DEMIR ist im Moment mit fünf Bautrupps im Gemeindegebiet unterwegs. Die Firma wird zunächst die Leerrohre für das Glasfasernetz verlegen. Im Anschluss werden die Glasfaserkabel in die Rohre eingeblasen.
Bei der Erschließung müssen zwei Bereiche unterschieden werden:
1. Fördergebiet = Komplette Kostenübernahme des Anschlusses inkl. Hauseinführung vom Bund. Die Bereiche/Grundstücke wurden vom Bund festgelegt unter dem Gesichtspunkt der Unterversorgung (Gebiete <30 MBit). Die Eigentümer im Fördergebiet wurden durch die Verwaltung informiert und haben einen Grundstücksvertrag erhalten.
2. Vortriebsgebiet = Verlegung erfolgt in den öffentlichen Verkehrsflächen ohne momentanen Grundstücksanschluss. Die aktuelle Rechtsprechung erlaubt im Vortriebsgebiet keinen Anschluss des Grundstückes durch den Betreiber (Markt Bechhofen / Kommunalunternehmen Markt Bechhofen). Bei Verstoß würde dem Markt Bechhofen bzw. dem Kommunalunternehmen Markt Bechhofen die Förderung entzogen werden.
Dieser Sachverhalt kann sich im Falle eines neuen Urteils jederzeit ändern.