Unser Breitband-Marketing

So begleiten wir Sie als Kommune beim Breitbandausbau

 

  • Marketingmaßnahmen
    Wir erarbeiten ein Marketingkonzept mit Maßnahmen, die auf Ihre Kommune zugeschnitten sind. In der Vorvermarktung soll die Bürgerschaft bereits vor dem Baustart gut informiert sein: Informationsveranstaltungen und -materialien, Bürgersprechstunden, aber auch Beratungstermine vor Ort oder virtuell gehören fest ins Repertoire.

  • Projekt-Website
    Ein Internetauftritt für Ihr Breitbandprojekt. Aktuelle Informationen zum Projektfortschritt, zu den Anschlussmöglichkeiten und Preisen können hier unverbindlich und rund um die Uhr abgerufen werden. Zusätzlich stehen alle relevanten Unterlagen – vom Vertrag bis zur Installationsanleitung – zum Download zur Verfügung.

  • Öffentlichkeitsarbeit
    Als zusätzliches Marketinginstrument sorgen wir mit Pressearbeit für eine positive Wahrnehmung Ihres und unseres Projektes in der Bevölkerung. Inklusive öffentlichkeitswirksamer Meilensteine wie Spatenstich oder Inbetriebnahme mit Bürgerbeteiligung.

  • Partner vor Ort
    Durch Schulungen und Zertifizierungen binden wir ortsansässige und regionale EDV- und Elektrofirmen als kompetente Partner fest in das Projekt ein. So profitieren diese vom Ausbau und der Ausbau von den vertrauten Netzwerken der Partner.

  • Persönliche Ansprechpartner
    Vom ersten Kontakt an stehen Ihnen unsere persönlichen Ansprechpartner kompetent in allen Phasen des Projektes zur Seite. Während der Ausschreibung und über die Fertigstellung hinaus bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Und auch danach sind wir sehr gerne weiter für Sie da!

  • Sukzessive Weiterentwicklung
    Auch nach dem Abschluss eines Projektes begleiten wir Sie bei der Weiterentwicklung des Breitbandausbaus bei Ihnen vor Ort. Mit der sinnvollen Ausschöpfung weiterer Förderprogramme oder im eigenwirtschaftlichen Ausbau. Immer in enger Zusammenarbeit mit Ihrer Kommune.

 


Von der Markterkundung zur Ausschreibung - Der kommunale Weg zum Breitbandausbau

Immer mehr Kommunen erkennen die Vorteile eines Breitbandnetzes für die private Bevölkerung und die ansässigen Unternehmen als Zukunftssicherung für ihren Standort. Und das ist im Prinzip schon der entscheidendste Schritt hin zu einem erfolgreichen Netzausbau. Danach müssen allerdings einige organisatorische und bürokratische Maßnahmen ergriffen werden, damit ein auf das Gebiet geplantes, förderfähiges Glasfasernetz tatsächlich ausgebaut werden kann. Wir zeigen Ihnen den Weg einer Kommune vom Wunsch bis zur Ausschreibung des Breitbandausbaus.

 

 

Beratung
Für Kommunen, die sich aktiv mit dem Breitbandausbau beschäftigen wollen, lohnt sich in der Regel die Hinzuziehung eines Beraters. Diese müssen unabhängig sein, arbeiten routiniert mit den betreffenden Stellen der öffentlichen Hand zusammen und greifen auf ihre Erfahrungen in kommunalen Projekten zurück. Sie beraten bei der Auswahl des zu Ihren Gegebenheiten passenden Förderverfahrens und begleiten die Kommune auf Wunsch durch alle Schritte bis zum Abschluss der Ausschreibung.

 

Markterkundung
Bevor Fördermittel beantragt werden können, muss vom Antragsteller eine Markterkundung durchgeführt werden. Damit werden die Ausbaupläne privater Netzbetreiber für die nahe Zukunft abgefragt und sichergestellt, dass sich eine staatlich geförderte Maßnahme nicht mit bereits vorhandener Infrastruktur überschneidet oder privatwirtschaftliche Investitionen hemmt.

Mit einer öffentlichen Bekanntmachung fordern Sie Anbieter dazu auf, innerhalb eines festgelegten Zeitraums (mindestens vier Wochen) mitzuteilen, ob diese im definierten Gebiet bereits ein NGA-Netz (Next Generation Access-Netz) betreiben oder innerhalb der nächsten drei Jahre den Aufbau eines solchen geplant haben.

Die Ergebnisse der Markterkundung müssen im zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibung.de veröffentlicht werden. Als Antragsteller fordern Sie zeitgleich alle in Ihrer Region tätigen und interessierten Telekommunikationsunternehmen zu einer Stellungnahme auf.

Für alle Bereiche, in denen kein NGA-Netz vorhanden ist und auch keine Ausbauabsicht bekundet wurde, kann nun davon ausgegangen werden, dass ein Ausbau in absehbarer Zeit nicht ohne öffentliche Förderung zustande kommt. Auf dieser Grundlage definieren Sie die sogenannten „weißen NGA-Flecken“ und zeigen damit die förderfähigen Bereiche Ihres Ausbaugebietes auf.

 

Antragseinreichung im Rahmen des Förderprogramms
Ein Schwerpunkt des Förderprogramms ist die Umsetzung des Breitbandausbaus in unterversorgten Gebieten. Ziel der Förderung ist ein effektiver, technologieneutraler Breitbandausbau und die Erreichung eines nachhaltigen, zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes.

Übersteigen die kalkulierten Ausgaben für den Ausbau die zu erwartenden Einnahmen, ist eine Wirtschaftlichkeitslücke vorhanden. Dieses kann vom Förderprogramm geschlossen werden.

Bei einem Betreibermodell wird die Errichtung der passiven Infrastruktur wie Lehrrohre oder Glasfaserstrecken von der Gebietskörperschaft gefördert. Diese passive Infrastruktur wird dann von Ihnen als Eigentümer an private Netzbetreiber verpachtet und von diesen betrieben. Förderfähig sind hier die Investitionskosten abzüglich des Barwerts der Pachteinnahmen.

 

Vorläufiger Förderbescheid
Haben Sie Ihren Antrag beim Projektträger eingereicht, wird dieser dort geprüft und die Hauptkriterien Förderbedarf, Projekterfolg, effizienter Mitteleinsatz und Nachhaltigkeit bewertet. Damit wird die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres Projektes festgestellt. In einem ersten Bescheid wird Ihnen die vorläufige Höhe der Zuwendung und die maximale Fördersumme mitgeteilt.

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens wird in einem späteren Schritt anhand der dann verfügbaren Informationen ein zweiter Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe an Sie ergehen. Bitte achten Sie im Verlauf des Auswahlverfahrens darauf, dass sich das Projektgebiet nicht wesentlich verändert – denn nur das ursprünglich beantragte Ausbaugebiet ist förderfähig!

 

Interessenbekundung
Die Entscheidung, ob Sie die Förderung einer Wirtschaftlichkeitslücke oder die eines Betreibermodells beantragen, treffen Sie nach einer Wirtschaftlichkeitsabwägung. Diese hilft Ihnen, das wirtschaftlichste Fördermodell für den Breitbandausbau in Ihrem Gebiet herauszufinden.

Dazu kann entweder eine Studie beauftragt oder ein Interessenbekundungsverfahren (IBV) durchgeführt werden. Das IBV wird „modelloffen“ durchgeführt, das heißt, Sie holen sich Angebote sowohl für das Betreibermodell als auch für die Wirtschaftlichkeitslücke ein.

Die Bieter konkretisieren in den abgegebenen Angeboten Ort, Art und Umfang der aus ihrer Sicht erforderlichen Leistungen der öffentlichen Hand. Der Zeitraum für die Angebotsabgabe bei einem Interessenbekundungsverfahrens sollte wenigstens vier Wochen betragen.

 

Auswahlverfahren
Soll eine staatliche Maßnahme zur Förderung des Breitbandausbaus durchgeführt werden, ist der Beihilfeempfänger in einem wettbewerblichen Auswahlverfahren auszuwählen.

Für das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist ein Verfahren zur Auswahl des Netzbetreibers (Telekommunikationsunternehmen) durchzuführen. Für das Betreibermodell sind getrennt voneinander ein Auswahlverfahren zum Netzaufbau (einschließlich der Planung oder separates Auswahlverfahren zu den Planungsleistungen) und zum Netzbetrieb getrennt durchzuführen.

Die für das Auswahlverfahren notwendigen Unterlagen sind zu erstellen und zwingend auf dem zentralen Online-Portal zu veröffentlichen.

Alle eingegangenen Angebote werden erst zu einem vorher festsetzten Zeitpunkt geöffnet. Dann erfolgt deren Prüfung und Auswertung. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erhält am Ende des Verfahrens den Zuschlag.

 

Abschließender Förderbescheid
Für die Erteilung des Bescheides über die abschließende Höhe der Zuwendung sind die konkretisierten Projektdetails maßgeblich. Nach Durchführung des Auswahlverfahrens bzw. der Auswahlverfahren – spätestens jedoch drei Monate danach – sind alle relevanten Daten und Unterlagen zu übermitteln. Auf deren Basis erhalten Sie als Kommune dann den zweiten Bescheid über die Zuwendung in abschließender Höhe und auf Antrag die Baufreigabe der Bewilligungsbehörde.

 

Baubeginn
Mit Erhalt des abschließenden Förderbescheides und ggf. der zusätzlich beantragten Baufreigabe kann die tatsächliche Umsetzung des Breitbandausbaus begonnen werden. Oft wird dieser Moment mit einem feierlichen Spatenstich begangen, zu dem sich Vertreter der Kommune, der beteiligten Unternehmen und Behörden sowie die Öffentlichkeit zusammenfinden. Nun können Leerrohre verlegt, das Hauptverteilergebäude und Unterverteiler errichtet und schließlich die Glasfaser eingeblasen werden. Diese Baumaßnahmen sind der größte Teil des Projektes. Je nach Umfang und örtlichen Gegebenheiten werden diese in einzelne Bauabschnitte eingeteilt, an deren Fortschritt bzw. Abschluss sich auch die Auszahlung der Fördermittel orientiert.

 

Auszahlung der Fördermittel und Endverwendungsnachweis
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach dem Baufortschritt und der Mittelanforderung durch den Zuwendungsempfänger. Dazu stehen Ihnen zwei verschiedene Verfahren zur freien Auswahl. Im ausführlichen Verfahren mit Mittelnachweis wird unter anderem ein Netzplan zur Rechnung und zum Bauabschnitt gefordert. Im vereinfachten Verfahren prüft die Bewilligungsbehörde die Erfüllung der Auflagen des Zuwendungsbescheides und die Einhaltung des Finanzplanes. Dadurch kann ein schnellerer Zahlungsfluss erreicht werden.

Bei Projektabschluss erhalten Sie als Kommune alle Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese leiten Sie an die Bewilligungsbehörde weiter. Nach einer Prüfung erfolgt dann die Schlusszahlung.

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie gerne über nachstehenden Link:
https://atenekom.eu/kompetenzen/foerdermittelberatung/projekttraeger-breitband/infrastrukturprojekte/

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Marketing

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